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   LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2017 - L 3 R 38/15   

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https://dejure.org/2017,43846
LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2017 - L 3 R 38/15 (https://dejure.org/2017,43846)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.08.2017 - L 3 R 38/15 (https://dejure.org/2017,43846)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. August 2017 - L 3 R 38/15 (https://dejure.org/2017,43846)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 44 SGB 10, § 48 SGB 10, § 55 SGB 6, § 63 SGB 6, § 1 ZRBG, § 2 ZRBG, § 3 ZRBG
    Ghetto-Beitragszeiten - Glaubhaftmachung - Ghetto Bershad/Transnistrien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rentenversicherung; Aufenthalt im Ghetto Bershad als ZRBG-Beitragszeit; Glaubhaftmachung von Tatsachen; Glaubhaftmachung durch eidesstattliche Versicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rentenversicherung; Aufenthalt im Ghetto Bershad als ZRBG-Beitragszeit; Glaubhaftmachung von Tatsachen; Glaubhaftmachung durch eidesstattliche Versicherung

  • rechtsportal.de

    Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 03.06.2009 - B 5 R 26/08 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2017 - L 3 R 38/15
    Ein genereller (faktischer und rechtlicher) Arbeitszwang allein macht die mit Rücksicht darauf ausgeübte Tätigkeit nicht zur Zwangsarbeit und steht deshalb einer "Beschäftigung aus eigenem Willensentschluss" nicht entgegen; eine solche ist vielmehr erst dann nicht mehr gegeben, wen jemand zu einer (spezifischen) Arbeit gezwungen "wurde" (vgl. BSG, Urteil vom 03. Juni 2009, B 5 R 26/08 R, juris, Rnr. 19).

    Eine verrichtete Arbeit entfernt sich umso mehr von dem Typus des Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisses und nähert sich dem Typus Zwangsarbeit an, als sie durch hoheitliche Eingriffe überlagert wird, denen sich der Betroffene nicht entziehen kann (vgl. BSG, Urteil vom 03. Juni 2009, B 5 R 26/08 R, juris, Rnr. 20).

    Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn es sich um eine vom Judenrat angebotene Arbeit handelt, ohne dass im Einzelnen zu ermitteln wäre, wer letztlich als "Arbeitgeber" fungierte und wie das Verhältnis zwischen diesem, dem Beschäftigten und dem Judenrat ausgestaltet war (vgl. BSG, Urteil vom 03. Juni 2009, B 5 R 26/08 R, juris, Rnr. 21, 22; Urteil vom 02. Juni 2009, B 13 R 81/08 R, juris, Rnr. 21).

    - ob das Entgelt unmittelbar von der Beschäftigungsstelle ("Arbeitgeber") oder von einer anderen Instanz (z.B. dem Judenrat) gewährt wurde (vgl. BSG, Urteile vom 02. Juni 2009, B 13 R 85/08 R und B 139/08 R, und 03. Juni 2009, B 5 R 26/08 R, jeweils in juris).

  • BSG, 02.06.2009 - B 13 R 81/08 R

    Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2017 - L 3 R 38/15
    Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn es sich um eine vom Judenrat angebotene Arbeit handelt, ohne dass im Einzelnen zu ermitteln wäre, wer letztlich als "Arbeitgeber" fungierte und wie das Verhältnis zwischen diesem, dem Beschäftigten und dem Judenrat ausgestaltet war (vgl. BSG, Urteil vom 03. Juni 2009, B 5 R 26/08 R, juris, Rnr. 21, 22; Urteil vom 02. Juni 2009, B 13 R 81/08 R, juris, Rnr. 21).
  • BSG, 02.06.2009 - B 13 R 139/08 R

    Zahlbarmachung von Rente aus Beschäftigungen in einem Ghetto -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2017 - L 3 R 38/15
    Schließlich steht auch ein bestimmtes Lebensalter im Sinne einer Altersuntergrenze nicht der Annahme einer aus eigenem Willensentschluss aufgenommen Beschäftigung im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 a) ZRBG entgegen (vgl. BSG, Urteile vom 02. Juni 2009, B 13 R 139/08 R, und 14. Juli 1999, B 13 RJ 61/98 R, jeweils in juris).
  • BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 61/98 R

    Versicherungspflichtige Beschäftigung vor 14. Lebensjahr - Beitragsfiktion

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2017 - L 3 R 38/15
    Schließlich steht auch ein bestimmtes Lebensalter im Sinne einer Altersuntergrenze nicht der Annahme einer aus eigenem Willensentschluss aufgenommen Beschäftigung im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 a) ZRBG entgegen (vgl. BSG, Urteile vom 02. Juni 2009, B 13 R 139/08 R, und 14. Juli 1999, B 13 RJ 61/98 R, jeweils in juris).
  • BSG, 03.05.2005 - B 13 RJ 34/04 R

    Neufeststellung einer Bestandsrente nach Inkrafttreten des Gesetzes zur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2017 - L 3 R 38/15
    Zudem wird sie die dem Versicherten mit Bescheid vom 25. Januar 1993 gewährte Regelaltersrente für die Zeit ab dem 01. Juli 1997 (Inkrafttreten des ZRBG, § 3 Abs. 2 ZRBG; BSG, Urteil vom 03. Mai 2005, B 13 RJ 34/04 R, in juris Rz. 18) unter Berücksichtigung der ZRBG-Beitragszeit vom 01. Januar 1942 bis zum 31. August 1943 (§ 2 ZRBG) sowie ggfs. von weiteren Ersatzzeiten nach § 48 Abs. 1 S. 1 SGB X neu festzustellen und die sich hieraus ergebende Rentenerhöhung an die Klägerin als Sonderrechtsnachfolgerin auszuzahlen haben.
  • BSG, 02.06.2009 - B 13 R 85/08 R

    Anspruch nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2017 - L 3 R 38/15
    - ob das Entgelt unmittelbar von der Beschäftigungsstelle ("Arbeitgeber") oder von einer anderen Instanz (z.B. dem Judenrat) gewährt wurde (vgl. BSG, Urteile vom 02. Juni 2009, B 13 R 85/08 R und B 139/08 R, und 03. Juni 2009, B 5 R 26/08 R, jeweils in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2006 - L 4 R 145/05

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2017 - L 3 R 38/15
    Bei mehreren ernstlich in Betracht zu ziehenden Möglichkeiten muss das Vorliegen einer davon relativ am wahrscheinlichsten sein, weil nach Gesamtwürdigung aller Umstände besonders viel für diese Tatsache spricht (LSG NRW, Urteil vom 01. September 2006, L 4 R 145/05, in juris).
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